VEREIN ALBANISCHER BERUFSJOURNALISTEN DER DIASPORA (VABD) 

 

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Präambel

 Gemäss Artikel 60-79, Kapitel 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches fand die Generalversammlung des Vereines Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora (UPAJD) am 8. Juli 2021 virtuell auf Zoom in der Schweiz, Kanada, den USA, Kroatien, Italien und Frankreich statt und legte das Gründungsdokument zu ihrer Strukturierung und Funktionsweise wie folgt fest:

Artikel 1 Name, Dauer und Sitz

Der Verein Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora (VABD) (von hier an auch als der Verein bezeichnet) ist eine unabhängige und gemeinnützige Einrichtung albanischer Journalisten in der Diaspora. Der Verein Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora begann seinen Werdegang am 6. Juni 2021, von einer Gründungsgruppe professioneller albanischer Journalisten ins Leben gerufen, die in der Schweiz, Italien, Kroatien, Kanada, Frankreich, den USA leben, und wurde durch die Genehmigung ihres Statuts am 8. Juli 2021 formalisiert.

Für eine unbestimmte Zeit und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht (Zivilgesetzbuch, Artikel 60 und weiter) gegründet, hat der VABD Anspruch auf den Status einer juristischen Person. Der Hauptsitz befindet sich in der Therwilerstrasse 59, 4153 Reinach, BL, Schweiz.

Artikel 2 Zwecke 

  • Die Förderung der öffentlichen Debatte im Dienst der Wahrheitsfindung, wobei hohe Berufsethik und journalistische Standards eingehalten werden sollen;
  • Den albanischen Journalismus weltweit zu unterstützen
  • Die Rechte und beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu schützen und die Beziehungen zu den Behörden und Partnerorganisationen in den

Wohnorten der Mitglieder zu pflegen, um die Arbeit von

Journalisten der albanischen Diaspora rund um die Welt zu erleichtern;

  • Die Unterstützung und Förderung sozialer Gerechtigkeit, durch die Verurteilung von Rassismus, Intoleranz,

Vorurteil und Diskriminierungspraktiken gegenüber Minderheiten.

Artikel 3 Mittel

Die Aktivitäten der VABD halten sich an die Normen des engagierten und unabhängigen Journalismus, des Schutzes der freien Meinungsäußerung, der Aufrechterhaltung und Akzeptanz der Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie der kulturellen Vielfalt.

UPAJD arbeitet als multikulturelleOrganisation, die zwar von Mitgliedern derselben Nationalität und unterschiedlicher Staatsbürgerschaft gegründet wurde, aber Mitglieder unterschiedlicher kultureller und ethnischer Herkunft als Mitwirkende begrüßt.

UPAJD wird als Drehscheibe albanischer Journalisten auf der ganzen Welt dienen.

UPAJD bietet Fortbildungen und Konferenzen für Journalisten an.

Die Aktivitäten von UPAJD werden auf ihrer offiziellen Webseite behandelt.

 

Artikel 4 Organe der Organisation

 Die Organe der Union sind:

 

  • Die Generalversammlung, die jährlich zusammentritt
  • Die außerordentliche Versammlung der Generalversammlung heißt:
  • auf Antrag des Verwaltungsrats
  • auf Antrag von mindestens einem Viertel der aktiven Mitglieder, die den Antrag schriftlich   vorlegen müssen, indem sie ihn an  die  Kammer  richten  und  die  Unterschriften  aller  ihrer  Anmelder
  • Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Mitgliedern: Vorsitzender, Sekretär General, Stellvertreter

Vorsitzender, Sprecher und Schatzmeister.

Artikel 5 Der Rechnungsprüfer

 Der Rechnungsprüfer,  dessen    Aufgabe es ist,  die  finanziellen  und    rechtlichen  Angelegenheiten  zu  überprüfen,  ist  ein  aktives  Mitglied,  das von der Versammlung gewählt  wird,  und  ist mit der  Durchführung  von  Prüfungen der Jahresendberichte  über  die Tätigkeit der Union     beauftragt.

Artikel 6 Berufsethikkommission

 Die Berufsethikkommission ist ein dreiköpfiges  Gremium, das in der Eigenschaft einer Jury fungiert, um Fälle von Missverständnissen in Bezug auf berufsbezogene Angelegenheiten zwischen Verbandsmitgliedern zu behandeln.

Artikel 7 Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft bei UPAJD besteht aus Mitgliedern, die aktiv, assoziiert, Mitwirkende und ehrenamtlich sind.

Artikel 8 Aktive Mitgliedschaft

Ein aktives Mitglied der Union ist ein Journalist oder professionelles Medienmitglied aus den albanischen Gebieten, der Diaspora, das den Beruf in der Schweiz, Europa, Kanada, den USA und anderen Ländern auf der ganzen Welt ausübt. Ein Mitglied kann mit der Medienorganisation verbunden oder freiberuflich sein.

Artikel 9 Assoziiertes Mitglied

 Ein assoziiertes Mitglied ist ein Titel, der ehemaligen aktiven Mitgliedern zugewiesen wird, sofern sie keine andere Karriere begonnen haben und/oder noch in begrenzter beruflicher Kapazität im Journalismusarbeiten. Die assoziierten Mitglieder sind nicht stimmberechtigte Mitglieder. Ihre Teilnahme an der Generalversammlung würde in beratender Funktion erfolgen.

Artikel 10 Mitwirkende

 Mitwirkende der Union können Medienpersönlichkeiten sein, die albanische Staatsangehörige sind, sowie keineNordalbaner (Schweizer, Franzosen, Kanadier, Italiener, Amerikaner und anderswo), die eng mit der ausländischen Presse verbunden sind und/oder jedem, der effektiv unserem Beruf dient.

Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, den Mitwirkenden den Beitritt zu gestatten. Letztere hat keine offiziellen Aufgaben in der Regelung der Union.

Artikel 11 Ehrenmitglied

 Ehrenmitgliedstitel wird Persönlichkeiten verliehen, die albanischeNationalitäten sind, sowie Nicht-Albaner mit besonderen Verdiensten um UPAJD und die sich im Journalismus hervorgetan haben.

Auf Vorschlag des Verwaltungsrats ist die Generalversammlung die einzige Stelle, die den Ehrentitel verleiht.

Artikel 12Verwaltungsverwaltung

 Die Namen der Kandidaten, die vom Verwaltungsrat gewählt werden können, müssen allen Mitgliedern der Versammlung schriftlich vorgelegt werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Kommentare innerhalb einer Frist von 14 Tagen bekannt zu machen.Der Verwaltungsrat entscheidet über die Annahme oderAblehnung eines Antrags.Die Kammer ist nicht verpflichtet, die Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.

Der Verwaltungsrat muss die Mitgliederliste jährlich aktualisieren. Insbesondere prüft der Vorstand, ob die Situation eines aktiven Mitglieds  den Anforderungen gemäß Artikel 8 der Satzung entspricht. Auf Verlangen des Vorstands müssen Kandidaten und aktive Mitglieder alle Dokumente einreichen, die sich auf ihre Arbeitstätigkeit beziehen.

Artikel 13 Mitgliedsbeiträge

Mitglieder der  UPAJD  zahlen  einen  jährlichen  Mitgliedsbeitrag,   der jedes  Jahr  von  der  Generalversammlung  festgelegt    wird.

Der Verwaltungsrat ist beauftragt, ein Mitglied von der Liste zu streichen, das nach einer Mahnung und  einer zweiten schriftlichen  Mitteilung    in  der  Aufzeichnung  die  Mitgliedsbeiträge    bis zum  30.  Juni  des  Geschäftsjahres  nicht  bezahlt  hat.

Artikel 14 Ende der Mitgliedschaft

 Mitglieder, die aus der Union ausscheiden wollen, müssen dem Verwaltungsrat einen schriftlichen Rücktrittsantrag unter Angabe der Gründe für diese Maßnahme vorlegen. Für den Fall, dass ein Mitglied seinen Rücktritt öffentlich in einem Medium oderauf der offiziellen Seite der sozialen Medien der Person veröffentlicht, erkennt die Gewerkschaft dies als einen Akt des Rücktritts an und akzeptiert ihn als solchen.

Wenn nach einer Anzahl von 2/3 der Versammlung davon ausgegangen wird, dass ein Mitglied die Interessen der Union geschädigt hat, wird es discharged.

Das gekündigte Mitglied, das einen aktiven Status hat, hat das Recht, den Beschluss mindestens acht Tage vor der nächsten Sitzung der Mitgliederversammlung anzufechten.

Organisation und Governance

 Artikel 15 Grundsätze und Befugnisse

Die Generalversammlung tritt jährlich zu dem vom Verwaltungsrat festgelegten Datum zusammen. Die aktiven und assoziierten Mitglieder (letztere nehmen beratend teil) können an der ordentlichen Sitzung der Versammlung und der außerordentlichen Sitzung teilnehmen. Der Generalversammlung wird der Bericht des Verwaltungsrats über die Arbeit des letzten Jahres und die vom Schatzmeister erstellten Berichte vorgelegt.

Alle zwei Jahre wählt die Generalversammlung den Vorsitzenden und vier Mitglieder des Board sowie Personen, die als Rechnungsprüfer für die Finanz- und Rechtsangelegenheiten der Union und die Berufsethikkommission der Union tätig sind. (Die Einzelheiten über die Organisation und die Methoden der Wahlen werden in eine interne Veröffentlichung der Regeln und Verfahren von UPAJD.)

 

Der Vorstand  verteilt  die  Funktionen  auf    Vorschlag    des  Vorsitzenden. Die  zugewiesenen  Aufgaben  sind nicht  austauschbar. Wenn   aus irgendeinem  Grund  die  Position  des    Vorsitzenden  frei wird,  ist  der  Stellvertreter  der  amtierende  Vorsitzende  bis  zur nächsten   regulären    oder  außerordentlichen  Sitzung  der    Generalversammlung.

 

Sofern es nicht in der Statur angegeben ist, werden alle Entscheidungen der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit (50% + 1) getroffen. Die geheime Abstimmung wird obligatorisch, wenn ein einzelnes Mitglied dies beantragt.

Damit die Generalversammlung als legitim angesehen werden kann, muss sie mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder der Union anwesend haben. Für den Fall, dass zum für die Sitzung festgelegten Zeitpunkt nicht beschlussfähig ist, fordert der Vorsitzende eine Verzögerung von 30  Minuten. Am Ende geht die  Versammlung mit den Mitgliedern weiter, die bei der Versammlung anwesend sind.

Artikel 16 Berichte

 

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Berichte allen aktiven und assoziierten Mitgliedern mindestens 21 Tage vor dem für die Sitzung der Generalversammlung vorgesehenen Termin zur Verfügung.

 

Die Genehmigung der Berichte sollte im Voraus bearbeitet werden oder unterliegt der Überprüfung durch den Abschlussprüfer, bevor sie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

 

Artikel 17 Vorschläge und Satzungsänderungen

 

Jeder Vorschlag der Mitglieder an die Mitgliederversammlung muss mindestens 15 Tage vor der Sitzung der Mitgliederversammlung im Besitz des Verwaltungsrats sein. Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen, obein Vorschlag als wichtig erachtet wird, wobei der Vorstand ihn den Mitgliedern unverzüglich und schriftlich in der Mitgliederversammlung mitteilt.

 

 

Damit ein Vorschlag im Zusammenhang mit Änderungen der Statur berücksichtigt werden kann, muss er zuerst vom Vorstand oder einem der aktiven Mitglieder eingereicht werden.

 

 

Änderungen des Statuts und die Auflösung der Union liegen im Ermessen der Generalversammlung. Seine Beschlüsse bedürfen in diesen Angelegenheiten einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden  Mitglieder in der Versammlung.

 

Artikel 18 Befugnisse des Verwaltungsrats

 

Der Verwaltungsrat ist mit allen Befugnissen ausgestattet, um die Angelegenheiten das ganze Jahr über zu behandeln und die Union gegenüber den Behörden zu vertreten.

 

Der Ausschuss kann Aufgaben im Rahmen der Union gemäß den Artikeln 2 und 3 der Satzung wahrnehmen.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden nach der Mehrheitsregel getroffen, mit Ausnahme der  Bestimmungen, die in der Satzung aufgeführt sind. 

Artikel19 Ressourcen und Auflösung 

Die Ressourcen der Union werden aus den Mitgliedsbeiträgen (Der Jahresbeitrag beträgt CHF 100), Spenden, ihrem Sponsoring und Projekten generiert. Im Falle seiner Auflösung wird das gesamte Vermögen der UPAJD (soweit vorhanden) an albanische oder internationale Wohltätigkeitsorganisationen gespendet.

Die Auflösung wird von der Person durchgeführt, die beauftragt wurde, die Standesbeamten zu unterrichten, um die Union rechtlich zu kündigen.