VEREIN ALBANISCHER BERUFSJOURNALISTEN DER DIASPORA (VABD)
Präambel
Gemäss Artikel 60-79, Kapitel 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches fand die Generalversammlung des Vereines Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora (UPAJD) am 8. Juli 2021 virtuell auf Zoom in der Schweiz, Kanada, den USA, Kroatien, Italien und Frankreich statt und legte das Gründungsdokument zu ihrer Strukturierung und Funktionsweise wie folgt fest:
Artikel 1 Name, Dauer und Sitz
Der Verein Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora (VABD) (von hier an auch als der Verein bezeichnet) ist eine unabhängige und gemeinnützige Einrichtung albanischer Journalisten in der Diaspora. Der Verein Albanischer Berufsjournalisten der Diaspora begann seinen Werdegang am 6. Juni 2021, von einer Gründungsgruppe professioneller albanischer Journalisten ins Leben gerufen, die in der Schweiz, Italien, Kroatien, Kanada, Frankreich, den USA leben, und wurde durch die Genehmigung ihres Statuts am 8. Juli 2021 formalisiert.
Für eine unbestimmte Zeit und in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht (Zivilgesetzbuch, Artikel 60 und weiter) gegründet, hat der VABD Anspruch auf den Status einer juristischen Person. Der Hauptsitz befindet sich in der Therwilerstrasse 59, 4153 Reinach, BL, Schweiz.
Artikel 2 Zwecke
- Die Förderung der öffentlichen Debatte im Dienst der Wahrheitsfindung, wobei hohe Berufsethik und journalistische Standards eingehalten werden sollen;
- Den albanischen Journalismus weltweit zu unterstützen
- Die Rechte und beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu schützen und die Beziehungen zu den Behörden und Partnerorganisationen in den
Wohnorten der Mitglieder zu pflegen, um die Arbeit von
Journalisten der albanischen Diaspora rund um die Welt zu erleichtern;
- Die Unterstützung und Förderung sozialer Gerechtigkeit, durch die Verurteilung von Rassismus, Intoleranz,
Vorurteil und Diskriminierungspraktiken gegenüber Minderheiten.
Artikel 3 Mittel
Die Aktivitäten der VABD halten sich an die Normen des engagierten und unabhängigen Journalismus, des Schutzes der freien Meinungsäußerung, der Aufrechterhaltung und Akzeptanz der Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie der kulturellen Vielfalt.
UPAJD arbeitet als multikulturelleOrganisation, die zwar von Mitgliedern derselben Nationalität und unterschiedlicher Staatsbürgerschaft gegründet wurde, aber Mitglieder unterschiedlicher kultureller und ethnischer Herkunft als Mitwirkende begrüßt.
UPAJD wird als Drehscheibe albanischer Journalisten auf der ganzen Welt dienen.
UPAJD bietet Fortbildungen und Konferenzen für Journalisten an.
Die Aktivitäten von UPAJD werden auf ihrer offiziellen Webseite behandelt.
Artikel 4 Organe der Organisation
Die Organe der Union sind:
- Die Generalversammlung, die jährlich zusammentritt
- Die außerordentliche Versammlung der Generalversammlung heißt:
- auf Antrag des Verwaltungsrats
- auf Antrag von mindestens einem Viertel der aktiven Mitglieder, die den Antrag schriftlich vorlegen müssen, indem sie ihn an die Kammer richten und die Unterschriften aller ihrer Anmelder
- Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Mitgliedern: Vorsitzender, Sekretär General, Stellvertreter
Vorsitzender, Sprecher und Schatzmeister.
Artikel 5 Der Rechnungsprüfer
Der Rechnungsprüfer, dessen Aufgabe es ist, die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu überprüfen, ist ein aktives Mitglied, das von der Versammlung gewählt wird, und ist mit der Durchführung von Prüfungen der Jahresendberichte über die Tätigkeit der Union beauftragt.
Artikel 6 Berufsethikkommission
Die Berufsethikkommission ist ein dreiköpfiges Gremium, das in der Eigenschaft einer Jury fungiert, um Fälle von Missverständnissen in Bezug auf berufsbezogene Angelegenheiten zwischen Verbandsmitgliedern zu behandeln.
Artikel 7 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei UPAJD besteht aus Mitgliedern, die aktiv, assoziiert, Mitwirkende und ehrenamtlich sind.
Artikel 8 Aktive Mitgliedschaft
Ein aktives Mitglied der Union ist ein Journalist oder professionelles Medienmitglied aus den albanischen Gebieten, der Diaspora, das den Beruf in der Schweiz, Europa, Kanada, den USA und anderen Ländern auf der ganzen Welt ausübt. Ein Mitglied kann mit der Medienorganisation verbunden oder freiberuflich sein.
Artikel 9 Assoziiertes Mitglied
Ein assoziiertes Mitglied ist ein Titel, der ehemaligen aktiven Mitgliedern zugewiesen wird, sofern sie keine andere Karriere begonnen haben und/oder noch in begrenzter beruflicher Kapazität im Journalismusarbeiten. Die assoziierten Mitglieder sind nicht stimmberechtigte Mitglieder. Ihre Teilnahme an der Generalversammlung würde in beratender Funktion erfolgen.
Artikel 10 Mitwirkende
Mitwirkende der Union können Medienpersönlichkeiten sein, die albanische Staatsangehörige sind, sowie keineNordalbaner (Schweizer, Franzosen, Kanadier, Italiener, Amerikaner und anderswo), die eng mit der ausländischen Presse verbunden sind und/oder jedem, der effektiv unserem Beruf dient.
Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, den Mitwirkenden den Beitritt zu gestatten. Letztere hat keine offiziellen Aufgaben in der Regelung der Union.
Artikel 11 Ehrenmitglied
Ehrenmitgliedstitel wird Persönlichkeiten verliehen, die albanischeNationalitäten sind, sowie Nicht-Albaner mit besonderen Verdiensten um UPAJD und die sich im Journalismus hervorgetan haben.
Auf Vorschlag des Verwaltungsrats ist die Generalversammlung die einzige Stelle, die den Ehrentitel verleiht.
Artikel 12Verwaltungsverwaltung
Die Namen der Kandidaten, die vom Verwaltungsrat gewählt werden können, müssen allen Mitgliedern der Versammlung schriftlich vorgelegt werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Kommentare innerhalb einer Frist von 14 Tagen bekannt zu machen.Der Verwaltungsrat entscheidet über die Annahme oderAblehnung eines Antrags.Die Kammer ist nicht verpflichtet, die Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.
Der Verwaltungsrat muss die Mitgliederliste jährlich aktualisieren. Insbesondere prüft der Vorstand, ob die Situation eines aktiven Mitglieds den Anforderungen gemäß Artikel 8 der Satzung entspricht. Auf Verlangen des Vorstands müssen Kandidaten und aktive Mitglieder alle Dokumente einreichen, die sich auf ihre Arbeitstätigkeit beziehen.
Artikel 13 Mitgliedsbeiträge
Mitglieder der UPAJD zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der jedes Jahr von der Generalversammlung festgelegt wird.
Der Verwaltungsrat ist beauftragt, ein Mitglied von der Liste zu streichen, das nach einer Mahnung und einer zweiten schriftlichen Mitteilung in der Aufzeichnung die Mitgliedsbeiträge bis zum 30. Juni des Geschäftsjahres nicht bezahlt hat.
Artikel 14 Ende der Mitgliedschaft
Mitglieder, die aus der Union ausscheiden wollen, müssen dem Verwaltungsrat einen schriftlichen Rücktrittsantrag unter Angabe der Gründe für diese Maßnahme vorlegen. Für den Fall, dass ein Mitglied seinen Rücktritt öffentlich in einem Medium oderauf der offiziellen Seite der sozialen Medien der Person veröffentlicht, erkennt die Gewerkschaft dies als einen Akt des Rücktritts an und akzeptiert ihn als solchen.
Wenn nach einer Anzahl von 2/3 der Versammlung davon ausgegangen wird, dass ein Mitglied die Interessen der Union geschädigt hat, wird es discharged.
Das gekündigte Mitglied, das einen aktiven Status hat, hat das Recht, den Beschluss mindestens acht Tage vor der nächsten Sitzung der Mitgliederversammlung anzufechten.
Organisation und Governance
Artikel 15 Grundsätze und Befugnisse
Die Generalversammlung tritt jährlich zu dem vom Verwaltungsrat festgelegten Datum zusammen. Die aktiven und assoziierten Mitglieder (letztere nehmen beratend teil) können an der ordentlichen Sitzung der Versammlung und der außerordentlichen Sitzung teilnehmen. Der Generalversammlung wird der Bericht des Verwaltungsrats über die Arbeit des letzten Jahres und die vom Schatzmeister erstellten Berichte vorgelegt.
Alle zwei Jahre wählt die Generalversammlung den Vorsitzenden und vier Mitglieder des Board sowie Personen, die als Rechnungsprüfer für die Finanz- und Rechtsangelegenheiten der Union und die Berufsethikkommission der Union tätig sind. (Die Einzelheiten über die Organisation und die Methoden der Wahlen werden in eine interne Veröffentlichung der Regeln und Verfahren von UPAJD.)
Der Vorstand verteilt die Funktionen auf Vorschlag des Vorsitzenden. Die zugewiesenen Aufgaben sind nicht austauschbar. Wenn aus irgendeinem Grund die Position des Vorsitzenden frei wird, ist der Stellvertreter der amtierende Vorsitzende bis zur nächsten regulären oder außerordentlichen Sitzung der Generalversammlung.
Sofern es nicht in der Statur angegeben ist, werden alle Entscheidungen der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit (50% + 1) getroffen. Die geheime Abstimmung wird obligatorisch, wenn ein einzelnes Mitglied dies beantragt.
Damit die Generalversammlung als legitim angesehen werden kann, muss sie mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder der Union anwesend haben. Für den Fall, dass zum für die Sitzung festgelegten Zeitpunkt nicht beschlussfähig ist, fordert der Vorsitzende eine Verzögerung von 30 Minuten. Am Ende geht die Versammlung mit den Mitgliedern weiter, die bei der Versammlung anwesend sind.
Artikel 16 Berichte
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Berichte allen aktiven und assoziierten Mitgliedern mindestens 21 Tage vor dem für die Sitzung der Generalversammlung vorgesehenen Termin zur Verfügung.
Die Genehmigung der Berichte sollte im Voraus bearbeitet werden oder unterliegt der Überprüfung durch den Abschlussprüfer, bevor sie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 17 Vorschläge und Satzungsänderungen
Jeder Vorschlag der Mitglieder an die Mitgliederversammlung muss mindestens 15 Tage vor der Sitzung der Mitgliederversammlung im Besitz des Verwaltungsrats sein. Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen, obein Vorschlag als wichtig erachtet wird, wobei der Vorstand ihn den Mitgliedern unverzüglich und schriftlich in der Mitgliederversammlung mitteilt.
Damit ein Vorschlag im Zusammenhang mit Änderungen der Statur berücksichtigt werden kann, muss er zuerst vom Vorstand oder einem der aktiven Mitglieder eingereicht werden.
Änderungen des Statuts und die Auflösung der Union liegen im Ermessen der Generalversammlung. Seine Beschlüsse bedürfen in diesen Angelegenheiten einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in der Versammlung.
Artikel 18 Befugnisse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat ist mit allen Befugnissen ausgestattet, um die Angelegenheiten das ganze Jahr über zu behandeln und die Union gegenüber den Behörden zu vertreten.
Der Ausschuss kann Aufgaben im Rahmen der Union gemäß den Artikeln 2 und 3 der Satzung wahrnehmen.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden nach der Mehrheitsregel getroffen, mit Ausnahme der Bestimmungen, die in der Satzung aufgeführt sind.
Artikel19 Ressourcen und Auflösung
Die Ressourcen der Union werden aus den Mitgliedsbeiträgen (Der Jahresbeitrag beträgt CHF 100), Spenden, ihrem Sponsoring und Projekten generiert. Im Falle seiner Auflösung wird das gesamte Vermögen der UPAJD (soweit vorhanden) an albanische oder internationale Wohltätigkeitsorganisationen gespendet.
Die Auflösung wird von der Person durchgeführt, die beauftragt wurde, die Standesbeamten zu unterrichten, um die Union rechtlich zu kündigen.